Die Patientenverfügung und 9 Fragen, die jeder stellen sollte
- Ninebarc
- 18. Mai 2022
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Juli 2022
Die Patientenverfügung ist das wichtigste Dokument für die Vorsorge im Notfall.
Die Patientenverfügung kann zwar formlos selbst aufgeschrieben werden, muss sich aber auf konkrete und eindeutige Behandlungssituationen beziehen.
Wer keine Patientenverfügung hat, könnte vom Gericht eine fremde Person zugewiesen bekommen, die Entscheidungen über die medizinische Behandlung trifft.
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Wer jung und fit ist, denkt in der Regel nicht oft über Unfälle oder Notfälle nach, die das Leben verändern. Was aber passiert, wenn Sie einen Notfall haben, nach dem Sie nicht mehr fähig sind zu kommunizieren? Genau dazu ist eine Patientenverfügung da. Sie gibt Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, im Notfall mitzuteilen, welche Behandlungsmethoden befürwortet oder ablehnt werden, auch wenn er oder sie selbst nicht mehr in der Lage sind, das mitzuteilen.
Die Patientenverfügung gilt als eines der wichtigsten Dokumente, wenn es um die Versorgung im Notfall geht. Was alles in eine Patientenverfügung gehört, wo man sie bekommt und vieles mehr erklären wir in diesem Ratgeber.
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, mit dem Patientinnen und Patienten vorsorglich bestimmen können, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Sie tritt dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu entscheiden oder Ihre Wünsche mitzuteilen.
Die Patientenverfügung schützt den Patientenwillen und stellt sicher, dass dieser umgesetzt wird.
Warum brauche ich eine Patientenverfügung?
Ein plötzlicher medizinischer Notfall kann jede und jeden treffen. Wenn eine Patientin oder ein Patient nicht mehr ansprechbar ist, muss das medizinische Personal oft wichtige Entscheidungen treffen. Im schlimmsten Fall geht es um lebenserhaltende Maßnahmen. Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass Ihr Wille berücksichtigt und ausgeführt wird. Jeder volljährige Mensch kann seine Wünsche in der Patientenverfügung schriftlich festlegen, das medizinische Personal muss sich an die Anleitung des Patienten oder der Patientin halten.
Haben Sie keine Patientenverfügung, wird im Normalfall vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer oder eine Betreuerin bestimmt. Das kann ein Angehöriger oder eine Angehörige, aber auch eine fremde Person sein.
Gründe für eine Patientenverfügung
Es gibt viele Gründe für eine Patientenverfügung. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten nochmal im Überblick zusammen:
Auch bei jungen Menschen kann ein Notfall eintreten, bei dem sie nicht mehr bei Bewusstsein sind.
Falls Ihnen etwas zustößt, geht es der Familie schon schlecht genug. Wenn sie dann noch wichtige Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen treffen müssen, wird es noch schwieriger. Hier hilft die Patientenverfügung den Angehörigen und befreit sie von der Last, eine schwierige Entscheidung fällen zu müssen.
Wenn Ihnen Lebensqualität wichtiger ist, als um jeden Preis zu überleben, könnte eine Patientenverfügung für Sie wichtig sein. Sie können zum Beispiel intensivmedizinische Behandlungen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung auf Dauer ablehnen und stattdessen Palliativmedizin anfordern.
Selbstbestimmung ist gerade im Notfall wichtig. Mit der Patientenverfügung können Sie selbst eine oder mehrere Personen bestimmen, die in Ihrem Namen entscheiden sollen, wie Sie behandelt werden und wie lange.
Wenn Sie eine umfassende Absicherung wollen, wenn es um Gesundheit und Betreuung im Notfall geht, lässt sich die Patientenverfügung durch eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht ergänzen. So können auch mehrere Personen benennen, die Ihre Interessen vertreten, auch vor dem Gericht.
Wann soll ich eine Patientenverfügung verfassen?
Eine Patientenverfügung können Sie bereits mit Einsetzen der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren verfassen. Sie sollte so früh wie möglich aufgesetzt werden. Denn niemand kann einen plötzlichen Notfall vorhersehen. Im besten Fall werden Sie das Dokument nie benötigen. Auch haben Sie durch die Verfügung keinerlei Nachteile. Auf alle Fälle sollten Sie Ihren Angehörigen mitteilen, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo Sie sie aufbewahren.
Wo bekomme ich die Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung können Sie formlos selbst schreiben. Dabei ist es egal, ob sie handgeschrieben ist oder ob Sie einen Ausdruck verwenden. Dafür können Sie gerne den Generator für eine Vorlage von Ninebarc nutzen.
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Welche wichtigen Informationen stehen in der Patientenverfügung?
Generell stehen in der Patientenverfügung Ihre Ansichten und Wertvorstellungen bezüglich medizinischer Behandlung im Falle schwerer Krankheit oder Notfall. Wichtig sind auch Ihre Vorstellungen und Wünsche, wenn es um würdevolles Sterben geht. Der Inhalt kann formlos geschrieben, sollte aber aussagekräftig und eindeutig sein. Wichtige medizinische Begriffe müssen enthalten sein. Im Generator von Ninebarc finden Sie zu all den beschriebenen Situationen wichtige Informationen, um diese Entscheidungen selbst treffen zu können.
Sie können diese vorher mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen.
Angaben können jederzeit ergänzt werden
Sie können Ihre Angaben später ergänzen, sodass nur wenige oder keine Fragen offenstehen und Ihre Anleitung genau verstanden wird. Vielleicht möchten Sie in ein bestimmtes Krankenhaus gebracht werden oder Angaben zur Organspende machen. Sie können sogar Personen von der Schweigepflicht entbinden, damit sie auch anderen Auskunft über Ihren Zustand geben können.
Pflichtangaben im Überblick:
Diese Angaben müssen in einer Patientenverfügung enthalten sein:
Vorname und Familienname
Geburtsdatum
Anschrift
Datum
Unterschrift
Verfügung zu medizinischen Maßnahmen
Konkrete Anwendungssituationen
Namen einer oder mehrerer Vertrauenspersonen, die Ihre Wünsche durchsetzen
Beispiele von Anwendungssituationen, bei denen eine Patientenverfügung Klarheit schaffen kann
Für folgende Anwendungssituationen kann Ihre Patientenverfügung gelten. Diese können Sie einfach vorab im Generator für Ihre Patientenverfügung spezifizieren:
Schwere und unheilbare Krankheit
Verlust der Kommunikationsfähigkeit
Demenz
Sterbephase
Schädelhirntrauma
Akute Lebensgefahr
Langfristige Bewusstlosigkeit
Achtung: Genau formulieren und eventuell beim Anwalt oder Anwältin prüfen lassen

Obwohl es heißt, die Patientenverfügung kann formlos aufgesetzt werden, muss sie doch so formuliert werden, dass es keine Auslegungsmöglichkeiten gibt. Die pauschale Angabe: „keine lebenserhaltenden Maßnahmen…“ reicht als Angabe unter Umständen nicht aus. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil 2016 Anforderungen definiert, die notwendig sind, damit die Verfügung auch bindend ist.
Es wurde entschieden, dass folgende konkrete Begriffe enthalten sein müssen.
Konkrete medizinische Maßnahmen wie „künstliche Ernährung“, „künstliche Beatmung“ oder ‚künstliche Flüssigkeitszufuhr“.
Die Verfügung muss sich auf bestimmte Behandlungssituationen beziehen.
Wie zum Beispiel „unmittelbarer Sterbeprozess“, „Endstadium unheilbare Krankheit“, „Unfall“ etc.
Nutzen Sie dafür die Vorlagen von Ninebarc, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Muss die Patientenverfügung von einem Arzt oder einer Ärztin beglaubigt werden?
Nein, die Beglaubigung ist nicht notwendig. Sie können jedoch die Richtigkeit Ihrer Angaben mit einem Arzt oder Ärztin Ihres Vertrauens absprechen, falls Sie sich bei der Wahl der Ausdrücke nicht sicher sind.
Wie oft muss ich meine Patientenverfügung erneuern?
Eine Erneuerung ist generell nicht nötig. Da sich aber Ihre Einstellung oder Ihre Gesundheitssituation mit vorschreitendem Alter ändern kann, ist es ratsam, etwa alle zwei Jahre einen Blick auf die Patientenverfügung zu werfen, um zu sehen, ob es wichtige Änderungen gibt, die Sie vornehmen möchten.
Wo hebe ich meine Patientenverfügung auf?
Die Verfügung muss im Notfall möglichst schnell auffindbar sein und dem Arzt vorgelegt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Angehörige wissen, wo sie aufbewahrt ist. Sie können Bevollmächtigten Vertrauenspersonen ein Original zur Aufbewahrung geben.
Warum kann mein Ehepartner nicht entscheiden?
Auch der Ehepartner ist nicht berechtigt, über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Wenn keine Verfügung vorliegt, wird im Ernstfall ein Gericht einen hauptamtlichen Betreuer oder eine Betreuerin einsetzen.
Fazit:
Egal in welchem Alter, die Patientenverfügung lohnt sich für jeden ab Volljährigkeit. Sie hilft nicht nur dem Arzt, sondern auch Angehörigen in einer schwierigen Notsituation. Ist sie einmal aufgesetzt, ist es leicht, sie hin und wieder anzupassen. Informieren Sie Ihre Familie über das Dokument. Ihre Patientenverfügung kann dann mit anderen wichtigen Unterlagen aufgehoben werden und falls ein Notfall eintritt, kann die Familie schnell handeln. Wird erstmal das Gericht eingeschaltet, vergeht Zeit und die Wünsche des Patienten oder der Patientin können dann vielleicht nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit einem Account bei Ninebarc können Sie eine individuelle und rechtssichere Vorlage zur Patientenverfügung erstellen und erhalten Zugang zu vielen weiteren Vorsorge-relevanten Dokumenten.
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