Versicherungen im Todesfall Teil 1: Welche Verträge muss ich kündigen?
- Ninebarc
- 9. Feb. 2021
- 5 Min. Lesezeit
Im Todesfall gehen alle Rechte und Pflichten von Verträgen auf den Erben über. Das gilt auch für Versicherungen. Welche automatisch enden, welche gekündigt werden müssen und bei welchen Sie besonders schnell reagieren sollten, erfahren Sie hier.

Die Art der Versicherung ist entscheidend
Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten von Versicherungen: Der personengebundenen Versicherung und der sachgebundenen Versicherung.
Den Unterschied zwischen beiden Versicherungsarten zu verstehen, ist wichtig, um zu wissen, wie die Verträge im Todesfall behandelt werden.
Personengebundene Versicherungen
Wie der Name schon verrät, ist bei einer personengebundenen Versicherung eine Person versichert. Dazu zählen Versicherungen wie eine Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, aber auch eine Zahnzusatzversicherung. Jede Versicherung, bei der der Versicherungsnehmer im Mittelpunkt steht, ist eine personengebundene Versicherung.
Sachgebundene Versicherungen
Die sachgebundene Versicherung bezieht sich auf einen bzw. mehrere Wertgegenstände. Darunter fällt eine Handyversicherung, eine Hausratversicherung oder auch eine Kfz Versicherung.
Versicherungsnehmer oder Versicherter?
Ob ein Versicherungsvertrag weiterläuft bzw. vererbt wird, ist auch eine Frage der Position im Vertrag.
Als Versicherungsnehmer gilt immer die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat und die Beiträge zahlt. Die versicherte Person ist jene, für die der Versicherungsschutz gilt.
Oft sind Versicherungsnehmer und Versicherter ein und dieselbe Person. Dies muss aber nicht sein.
Ist der Verstorbene als versicherte Person eingetragen, endet der Vertrag meistens mit dessen Tod. Ist der Verstorbene allerdings nur Versicherungsnehmer und nicht die versicherte Person, wie bei einer Lebensversicherung für einen Angehörigen, wird der Vertrag samt Beiträgen meist auf die versicherte Person übertragen.
Handelt es sich bei der versicherten Person um ein Kind, tritt dessen neuer Vormund in den Vertrag ein, bis die Volljährigkeit erreicht ist.
Vorsicht bei Familienversicherungen
Wenn Angehörige mitversichert sind, zum Beispiel durch eine Familienversicherung, endet diese meistens mit der nächsten Beitragszahlung. Angehörige haben in der Regel die Möglichkeit, als Hauptversicherungsnehmer in den Vertrag einzutreten oder den Vertrag aufzukündigen und so auch zu einem Tarif mit besserem Konditionen zu wechseln. Im Todesfall sollten Sie daher nicht nur den Versicherer unverzüglich informieren, sondern sich auch Gedanken über den eigenen zukünftigen Versicherungsschutz machen, bevor der Derzeitige abläuft. Dies ist insbesondere bei der Krankenversicherung wichtig.
Diese Versicherungen enden automatisch
Die meisten personengebundenen Versicherungen enden automatisch. Hier bedarf es keiner Kündigung. Eine Mitteilung über den Tod Ihres Angehörigen mit einer Kopie der Sterbeurkunde genügt.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung endet immer automatisch mit dem Tod des Versicherten. Hier spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer gesetzlich oder privat versichert war.
Wenn Angehörige durch eine Familienversicherung mitversichert waren, müssen diese sich bei der gesetzlichen Krankenkasse nun selber versichern lassen.
Bei einer privaten Krankenversicherung kann einer der Hinterbliebenen anstelle des Versicherungsnehmers in den bestehenden Vertrag eintreten und diesen weiterführen. Alternativ bleibt auch die Möglichkeit, den Vertrag enden zu lassen und sich einen anderen Tarif mit besseren Konditionen zu suchen.
Generell haben die Mitversicherten bis zu zwei Monate Zeit, um sich um den Vertragswechsel oder die Weiterführung der Krankenversicherung zu kümmern. Der Versicherungsschutz bleibt solange erhalten.
Ob sich ein Wechsel lohnt, kann man nicht pauschalisieren. Dies hängt stark von der eigenen Lebenssituation und der Entwicklung der Tarife ab. Bei einer privaten Krankenversicherung kann sich ein günstigerer Tarif lohnen, wenn man sich bereit erklärt, auf gewisse Leistungen zu verzichten.
Hinweis: Bevor Sie die Krankenkassenkarte wieder an die Versicherungsgesellschaft zurückschicken, sollte Sie die Versicherungsnummer notieren, falls diese später erneut benötigt wird.
Lebensversicherung und Unfallversicherung - schnelles Handeln gefragt
Auch Lebens- und Unfallversicherungen enden mit dem Tod des Versicherten automatisch. Hier ist es wichtig, dass Sie den Todesfall besonders schnell melden. Die Fristen reichen hier von 24 bis 72 Stunden. Es gilt: Je schneller, desto besser, sonst kann es zu Problemen bei der Auszahlung kommen.
Das Geld wird an die Person gezahlt, die im Vertrag als Bezugsberechtigter festgelegt wurde. Gibt es keinen Bezugsberechtigten, zählt die Summe zum Nachlass und wird später an die Erben ausgezahlt.
Wenn anstelle des Versicherten der Versicherungsnehmer verstirbt, muss ein neuer Versicherungsnehmer gefunden werden, der den Vertrag übernimmt. Falls dies nicht der Fall ist, geht der Vertrag an die Erben über. Der neue Versicherungsnehmer übernimmt den Vertrag zu den gleichen Bedingungen und all dessen Rechten und Pflichten. Er kann daher frei entscheiden und die Versicherung auch vorzeitig kündigen. Wenn es die Vertragsbestimmungen erlauben, ist es auch möglich, den Bezugsberechtigten zu ändern.
Wichtig hier: Bei einer Todesfallversicherung z.B. einer Risikolebensversicherung bedarf es bei der Änderung des Bezugsberechtigten einer Einwilligung der versicherten Person. Dies hat der BGH 2018 entschieden (Az.: IV ZR 222/16). Damit soll verhindert werden, dass ein neuer Bezugsberechtigter erhöhtes Interesse am Ableben der versicherten Person hat.
Für das Melden des Todesfalls wird meistens die Sterbeurkunde im Original verlangt und ein amtsärztliches Attest über die Todesursache. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Service der Versicherung.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung einer Einzelperson endet automatisch nach dem Tod. Eine Mitteilung genügt auch hier. Prämien werden anteilig zurückgezahlt, dies hängt jedoch vom Tag der Meldung ab. Je früher der Tod des Vertragsinhabers gemeldet wird, desto schneller wird die Zahlung gestoppt.
Wenn Angehörige über eine Familienversicherung mitversichert sind, haben diese so lange Versicherungsschutz, bis die nächste Prämie anfällt. Wenn diese gezahlt wird, tritt automatisch die mitversicherte Person als Hauptauftragnehmer ein.
Tierhaftpflichtversicherung
Sobald der Halter eines Tieres stirbt, endet der Versicherungsschutz zur nächsten Beitragszahlung. Auch hier gilt: Zahlt der Erbe weiter, tritt dieser automatisch in den Vertrag ein und die Versicherung läuft weiter.
Wichtig: In den meisten Bundesländern sind Hundehalter dazu verpflichtet, eine Tierhaftpflicht für Ihren Vierbeiner abzuschließen. Wenn Sie ein Haustier übernehmen, sollten Sie sich also schnellstens um einen neuen Vertrag kümmern oder den Alten weiterführen.
Diese Versicherungen laufen weiter
In der Regel laufen alle sachgebundenen Versicherungen weiter und werden mit all Ihren Rechten und Pflichten auf den Erben übertragen. Dieser tritt dann als neuer Versicherungsnehmer in den Vertrag ein. In vielen Fällen entsteht kein Sonderkündigungsrecht und eine fristgerechte Kündigung von durchschnittlich drei Monaten muss gewahrt werden,
Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Diese Versicherungen gehen alle auf die Erben über und müssen fristgerecht gekündigt werden.
Kfz Versicherung
Auch hier wird der Vertrag an die Erben übergeben. In diesem Fall an jene Person, die das Auto bekommt. Allerdings bleibt der Vertrag nicht einfach so bestehen, sondern wird auf das Alter und die Schadensfreiheitsklasse angepasst. Möchte der Erbe den Vertrag wechseln, muss dieser fristgerecht gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.
Wenn sich der Erbe zum Verkauf des Wagens entscheidet, endet der Vertrag, sobald der neue Besitzer das Auto neu versichert hat.
Bei einer Stilllegung des Wagens muss diese mit den nötigen Papieren bei der Versicherung belegt werden. Der Versicherungsschutz besteht dann bis zum Tag der Außerbetriebnahme des Fahrzeuges.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung wird ebenfalls vererbt. Diese läuft bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der Erbe die nächste Prämie, ist dieser automatisch neuer Vertragsnehmer.
Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen
Ein Todesfall stellt meistens eine Ausnahme dar, weshalb in den meisten Fällen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann.
In den meisten Fällen erstatten Versicherungen weitergezahlte Beiträge ab dem Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers zurück.
Dies gilt allerdings nicht immer: Bei sachgebundenen Versicherungen gelten trotz Todesfall die gleichen Kündigungsfristen. Der Erbe hat als neuer Versicherungsnehmer also weiterzuzahlen oder muss schnell handeln, um weitere Beitragszahlungen zeitnah zu stoppen.
Fazit
Ob ein Versicherungsvertrag automatisch endet oder auf die Erben übertragen wird, hängt ganz von der Art der Versicherung ab. Die meisten personengebundenen Versicherungen enden mit dem Tod. Hier kommt es allerdings darauf an, ob der Verstorbene Versicherungsnehmer oder Versicherter war. Sachgebundene Versicherungen wie z.B. eine Kfz Versicherung, werden in der Regel auf die Erben übertragen, welche dann die Möglichkeit haben den Vertrag fristgerecht zu kündigen oder diesen weiterzuführen.
Im zweiten Teil erfahren Sie, wie Sie einen Todesfall bei Ihrer Versicherung melden und diesen kündigen können.
Sie wollen mehr über Themen wie digitale Vorsorge, digitaler Nachlass und digitales Erbe erfahren? Ninebarc macht es Ihnen einfach und führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Für weitere Ratschläge abonnieren Sie unseren Newsletter und folgen Sie uns auf Instagram!
Comments